NaturFreunde Deutschlands begrüßen EU-Lieferkettengesetz

Verbände werden Umsetzung in deutsche Gesetzgebung kritisch begleiten

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Am 24. Mai hat der Rat der Europäischen Union (EU) das sogenannte Lieferkettengesetz beschlossen. Der offizielle Name lautet (EU-) „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“ (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD).

Große europäische Unternehmen sind damit verpflichtet, sich in ihren Lieferketten für Menschenrechte und Umweltstandards einzusetzen. Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen diesen Beschluss.

Das Bündnis Initiative Lieferkettengesetz, welches auch die NaturFreunde Deutschlands unterstützen, begrüßt, dass die EU-Richtlinie an einigen Stellen weiter geht als das deutsche Lieferkettengesetz (korrekter: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), welches bereits seit Januar 2023 in Kraft ist.

Die EU-Richtlinie (CSDDD):

  • setzt am Anfang der Lieferkette an, zum Beispiel auf Plantagen oder in Bergwerken, also dort, wo oft die größten Probleme bestehen;
  • regelt die Wiedergutmachung als eigene Sorgfaltspflicht, wie es internationale Standards vorsehen – das deutsche Gesetz hingegen sieht eine Wiedergutmachung nicht vor;
  • erfasst mehr Menschenrechte als das deutsche Gesetz, etwa das Recht auf Leben und die Rechte von Kindern auf Gesundheit, Bildung und angemessene Lebensbedingungen.

Aber es gibt auch Themen, bei denen die EU-Richtlinie hinter dem deutschen Lieferkettengesetz zurückbleibt. So gilt die EU-Richtlinie für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Später soll es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro gelten. Das deutsche Lieferkettengesetz erfasst hingegen Unternehmen mit mehr 1.000 Beschäftigten unabhängig vom Jahresumsatz.

Eine Analyse der neuen EU-Richtlinie hat die "Initiative Lieferkettengesetz" hier vorgenommen.

Die EU-Richtlinie muss in den nächsten zwei Jahren von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesrepublik muss nun das seit Anfang 2023 in Deutschland geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an die europäische Richtlinie anpassen.

Zwar darf bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ins nationale Recht ein bereits bestehender Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards nicht abgeschwächt werden, dennoch ist es wichtig, dass die Umsetzung von der Zivilgesellschaft kritisch beobachtet wird.

Um diese kritische Begleitung der Umsetzung zu unterstützen, werden die NaturFreunde Mitglied im CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung.