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Verbände werden Umsetzung in deutsche Gesetzgebung kritisch begleiten
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Am 24. Mai hat der Rat der Europäischen Union (EU) das sogenannte Lieferkettengesetz beschlossen. Der offizielle Name lautet (EU-) „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“ (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD). Große europäische Unternehmen sind damit verpflichtet, sich in ihren Lieferketten für Menschenrechte und Umweltstandards einzusetzen. Die NaturFreunde Deutschlands...