Bußgeld bei fehlendem Versicherungsschutz in Italien

Neue Regeln beim Skifahren auf Italiens Skipisten

© 

Seit dem 1. Januar 2022 gelten auf den Skipisten Italiens und Südtirols verschärfte Sicherheitsvorschriften. So müssen alle Skifahrer*innen und Snowboarder*innen, die in Italien eine Liftkarte kaufen, über einen gültigen Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung verfügen, welche die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wintersportler*innen wird künftig beim Liftkartenkauf in Italien und Südtirol eine Haftpflichtversicherung angeboten.

Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz auf den Pisten unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro und dem möglichen Entzug der Liftkarte rechnen. Nach Italien reisende Wintersportler*innen sollten deshalb vor Reisebeginn bei ihrer Haftpflichtversicherung eine aktuelle Versicherungsbestätigung anfordern.

Weitere Regelungen

Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung gilt seit Anfang Januar auch eine 0,5-Promille-Regelung auf den Skipisten. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Ab 0,8 Promille gilt das Befahren der Skipisten als Straftat und kann sanktioniert werden. Zudem wurde eine erweiterte Helmpflicht eingeführt. Fortan müssen alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre einen CE-zertifizierten Helm tragen.