Mehr als eine Million Europäer*innen fordern Ausstieg aus Energiecharta

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„Steigen Sie aus dem Energiecharta-Vertrag aus und stoppen Sie seine Ausweitung auf andere Länder!" fordern mehr als eine Million Menschen aus ganz Europa mit einer Petition an die EU und ihre Mitgliedsstaaten. Am 4. Mai übergaben die Initiator*innen – ein breites Bündnis von Umweltorganisationen und sozialen Bewegungen, dem auch die NaturFreunde Deutschlands angehören – die Unterschriftensammlung vor dem Bundeskanzler*innenamt an eine Vertreterin der Bundesregierung.

Europaweit haben mehr als eine Million Menschen die im Februar 2021 gestartete Petition unterschrieben, das sich an die EU-Kommission, das Europaparlament und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten richtet und den Ausstieg aus der Energiecharta (englisch Energy Charter Treaty, ECT) fordert. Denn durch den ECT können Energieunternehmen ein System privater Schiedsklagen nutzen, um Gesetze zu blockieren, die einen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zum Ziel haben. Der Vertrag erschwert damit die Energiewende und das Erreichen der Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen. Deshalb fordern die Initiator*innen der Petition und alle Mitunterzeichnenden, dass Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten den Ausstieg aus dem ECT beschließen.

Aktuell führt das Bündnis eine Tournee durch, um seinen Forderungen im Vorfeld der im Juni 2022 stattfindenden Energiecharta-Konferenz, bei der die Mitgliedsstaaten des ECT zusammenkommen, pressewirksam Ausdruck zu verleihen. Mit einem aufblasbaren Dinosaurier zieht es durch Europa und macht so auf den „prähistorischen“ Charakter des Vertrags aufmerksam. Die Unterschriftensammlung ist im Rahmen einer solchen Aktion am 4. Mai von Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, im Auftrag der Bundesregierung entgegengenommen worden.

Hintergrund: Was ist der ECT?

Der Energiecharta-Vertrag ist ein internationaler Vertrag, der nach dem Ende des Kalten Kriegs ursprünglich die Integration der Energiesektoren der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Osteuropas in die europäischen und globalen Märkte zur Aufgabe hatte. Der rechtsverbindliche Vertrag wurde im Dezember 1994 unterzeichnet und trat im April 1998 in Kraft.

Energiekonzerne wie RWE und Uniper berufen sich auf den Vertrag, wenn sie vor privaten Schiedsgerichten Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe geltend machen, weil ihnen durch Klimaschutzmaßnahmen von EU-Staaten Gewinne entgehen. Letztlich zahlen dann Steuerzahler*innen für die klimaschädlichen Fehlinvestitionen der fossilen Energiewirtschaft.