Freie Fahrt für Mountainbiker auf Forststraßen

Warum die NaturFreunde Österreich wieder für ein freieres Wald-Wegerecht kämpfen

Drei Radfahrer auf einer Forststraße
© 

„Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum man auf Forststraßen nicht mit dem Rad fahren darf!“ Andreas Schieder brachte den Unmut der österreichischen NaturFreunde auf den Punkt. Die hatten Ende Mai in Wien eine Podiumsdiskussion organisiert, um öffentlichkeitswirksam auf ein Problem hinzuweisen, das den meisten Deutschen unbekannt sein dürfte: Rad fahren auf den rund 120.000 Kilometern österreichischer Forststraßen ist größtenteils illegal. Es drohen Strafen bis zu 15.000 Euro.

Tatsächlich ist das Radfahren in österreichischen Wäldern ausschließlich auf dafür gekennzeichneten Wegen erlaubt. Diese Regelung führt Radfahrer oft schon aus Unkenntnis in die Illegalität. Die NaturFreunde Österreich, deren Vorsitzender Andreas Schieder ist, fordern deshalb eine Gesetzesänderung: „Wir NaturFreunde haben einen Vorschlag für neue gesetzliche Regelungen ausgearbeitet, die in ganz Österreich gelten sollen“, erklärte Schieder: „Es muss für alle Beteiligten Rechtssicherheit geben. Sowohl für Biker als auch für Grundbesitzer und Gemeinden.“

Die Vorschläge sind detailliert und betreffen das Forstgesetz, die Straßenverkehrsordnung sowie die Forstliche Kennzeichenverordnung. Dabei fordern die NaturFreunde allein die Öffnung der Wirtschaftswege im Wald und nicht etwa der Wanderwege. „Zwei Drittel der Biker möchte vorrangig zu einer Hütte fahren“, weiß Emanuela Krainer, Projektleiterin des Mountainbike-Wegenetzes von Bad Kleinkirchheim: „Für diese würde eine Freigabe der Forststraßen völlig genügen.“

Mountainbiker sind längst keine Randgruppe mehr. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes meinungsraum.at besitzen rund 2,2 Millionen Österreicher ein Mountainbike, etwa 840.000 von ihnen plus unzählige ausländische Gäste suchen Rad fahrend Naturerlebnisse in Wäldern und Bergen. Während Wanderer sich weitestgehend frei in österreichischen Wäldern bewegen dürfen, gilt das für Mountainbiker nicht.

Etwa die Hälfte der Befragten vermutete dabei, dass hinter dieser Ungleichstellung Interessen von Waldbesitzern stehen, denen eine deutlich bessere Interessenvertretung als bei Freizeitsportlern zugeschrieben wird. Mehr als die Hälfte der Befragten sprach sich gegen eine Einschränkung des Radfahrens durch Waldeigentümer aus. Dieselbe Studie ergab übrigens auch, dass sich 80 Prozent der Wanderer gar nicht an Radfahrern im Wald stören – Ältere eher, Jüngere kaum (9 Prozent der bis 49-Jährigen). Trotzdem haben die NaturFreunde Österreich Fair-Play-Regeln für Biker entworfen, in denen Wanderer und die Natur immer Vorrang haben.

Politische Entscheidung für Herbst geplant
Im April hatte eine Delegation österreichischer NaturFreunde die Ortsgruppe Rosenheim besucht, um sich über die Wegerechts-Situation in Deutschland zu informieren. Eingeladen hatte Maria Noichl, Europaabgeordnete und Mitglied der NaturFreunde Rosenheim. Noichl will eine europäisch einheitliche Regelung erreichen. Schieder setzt auf einen Runden Tisch mit politischen Entscheidungsträgern, der für Herbst geplant ist. „Da wollen wir Nägel mit Köpfen machen“, verspricht der österreichische NaturFreunde-Vorsitzende.  

Betretungsrecht: Paragraphendschungel in Deutschland
Laut Bundeswaldgesetz (§ 14) ist „das Rad fahren im Wald auf Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder regeln die Einzelheiten."
Doch was genau regeln die Länder und was ist eigentlich ein Weg? Da gibt es zum Beispiel die absurde Zwei-Meter-Regelung in Baden-Württemberg, die das Rad fahren auf schmaleren Wegen verbietet. Bitte Zollstock mitnehmen. Manche Landesgesetze sprechen plötzlich von „festen „Wegen oder „geeigneten“ Wegen oder unterscheiden zwischen Wander- und Fußwegen.
Die „Deutsche Initiative Mountain Bike“ (DIMB) hat die Rechtslage analysiert und klärt Radler fundiert auf. Lesen!
 

Samuel Lemberg
Dieser Artikel ist zuerst erschienen in der NATURFREUNDiN 3-2015

 

Empfohlene Artikel

Ortsgruppe/n