Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen Infrastruktur-Zukunftsgesetz und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
In dieser Woche befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit zwei Gesetzentwürfen: dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drucksache 21/4099) und Änderungen am Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (BT-Drucksache 21/4146). Die NaturFreunde Deutschlands sehen in den Entwürfen einen „massiven Angriff“ auf materielle und prozessuale Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt und haben sich als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit einer kritischen Stellungnahme in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Hintergrund ist die bereits seit Jahrzehnten geführte Debatte, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen zu wollen. Die NaturFreunde stellen in ihrer Stellungnahme nicht in Abrede, dass Effizienzgewinne durch bessere Verfahren und Organisation grundsätzlich möglich seien – doch im aktuellen Ansatz verschiebe sich die Ausgangslage: Projekte sollen nach ihrer Einschätzung nun nicht mehr „möglichst umweltschonend“, sondern mit „optimierender Berücksichtigung der Infrastrukturinteressen“ umgesetzt werden.
In der Stellungnahme zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz kritisieren die NaturFreunde unter anderem:
- Pauschale Einstufung „wesentlicher Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen“ als im „überragendes öffentliches Interesse“ liegend: Zahlreiche Vorhaben, unter anderem auch Rastplätze, würden damit aus bisherigen Planungsschritten herausgelöst – insbesondere solche, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden sollen.
- Zurückdrängung von Natur- und Klimaschutzbelangen: Angesichts verfehlter Klimaziele im Verkehrssektor sende die Abwertung von Klimaschutzaspekten aus ihrer Sicht ein fatales Signal.
- Aufweichung der Eingriffsregelung im Naturschutzrecht: Geplante Änderungen würden Realkompensation und Ersatzzahlungen gleichsetzen – mit der Sorge, dass sich Vorhabenträger durch Geldzahlungen von realer Flächenkompensation „freikaufen“ könnten.
- Verzicht auf Raumverträglichkeitsprüfungen: Für große Vorhaben (u. a. Bundesfernstraßen, Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Pumpspeicherkraftwerke) solle die Prüfung entfallen; dadurch sei eine vorausschauende Planung aus Sicht des Verbands nicht mehr gewährleistet.
- Verfahrensrechtliche Änderungen zulasten staatlicher Kontrolle: Genannt werden etwa Genehmigungsfiktionen, Ausnahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen und weniger behördenübergreifende Abstimmung.
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Zugang zu Gerichten sichern statt einschränken
Beim Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz halten die NaturFreunde eine Novelle grundsätzlich für erforderlich, weil das bestehende Gesetz aus ihrer Sicht nicht im Einklang mit Völker- und Europarecht steht (Aarhus-Konvention/EU-Vorgaben). Kritisiert wird jedoch, dass die vorgesehenen Anwendungsbereiche zwar erweitert, aber als abschließend definiert werden sollen – der Verband fordert stattdessen eine **Generalklausel**, um gerichtliche Überprüfung für alle relevanten Maßnahmen zu sichern.
Zudem wenden sich die NaturFreunde gegen den Vorwurf einer „Klageflut“: Anerkannte Vereinigungen würden sorgfältig abwägen, ob eine Klage nötig sei. Skeptisch sehen sie auch Pläne, Anerkennungen künftig nur noch befristet zu erteilen – das belaste Verbände mit zusätzlicher Bürokratie und sende ein falsches Signal an die Zivilgesellschaft.
Die vollständige Stellungnahme steht hier als Download bereit.

